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des Runderlajſes vom 30. Juni 1890 -- DÜ. Ula. 18764. --
zum Centralfonds abzuführen ſind.
Nur diejenigen für eine beſtimmte Lehrerſtelle bewilligten
Beträge, welche, fei es weil die Stelle eingezogen worden iſt, oder
weil der Schulverband 2c. fähig geworden iſt, die Lehrerbeſoldung
aus eigenen Mitteln aufzubringen, als Beihilfen nicht mehr er-
forderlich jind oder aus einem anderen Grunde zurückgezogen
werden, kann die Königliche Regierung nach Ihrem pflichtkmäßigen
Ermeſſen zu anderweiten laufenden Beihilfen verwenden.
Der Miniſter Der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Kügler.
An
die Königliche Regierung zu N.
VU. DL E. 3745.
169) Maßgebende Grundſäße bei den von den König=-
(lichen Regierungen zu machenden Vorſchlägen für Neu-
beſezung von ſtändigen Kreis-Sc<hulinſpektionen.
Berlin, den 21. September 1891.
Ich habe wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß einzelne
Königliche Regierungen Bewerbungen um Verwendung im Schul-
auffichtsdienſte unter dem Hinweiſe ablehnend beſchieden haben, daß
die Beſezung erledigter KreiS-Schulinjpektionen in der Miniſterial-
inſtanz erfolge. Die maßgebende Entjc<eidung über Ernennung
ſtändiger Schulaufſichts8beamten muß ich allerdings meiner eigenen
Entſc<ließung vorbehalten. J< wünſc<e aber nicht, daß die
Königliche Regierung die jim dort meldenden Bewerber an mich
verweiſe oder von eigenen Vorſchlägen für die Beſezung erledigtec
Stellen Ihrerſeits abſehe. Vielmehr lege im beſonderen Werth
darauf, daß die Imtiative der Königlichen Regierung auf dieſem
Gebiete eine lebhaftere werde. Für die gedeihliche Entwickelung
des Unterric<hts- und Erziehungösweſen3 in der Volksſc<hule iſt es
von größter Bedeutung, daß das verantwortung35volle Amt des
Schulinſpektors nur in die Hände von beſonders zuverläſſigen und
im Volksſchuldienſte als hervorragend tüchtig erprobten Beamten
gelegt wird. Dieſe Vorausſezung wird ſich ebenſowohl bei ſemi-
narijch, wie bei akademiſc< gebildeten Schulmännern erfüllt ſinden;
indeſjen wird die Königliche Regierung in erſter Linie Ihr Augen-
mert 'auf die Lehrer an den Lehrerbildungsanjtalten, ſowie auf
die Leiter größerer Volks- und Mittelſchulen zu richten haben.
I< erwarte dabei, daß die Königliche Regierung Sich bei
den mir zu machenden Vorſchlägen für Neubeſezung von Kreis-
Schulinſpektionen in Zukunft nicht auf eine prüfende Auswahl