Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1891 (33)

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Centralblatt 
für 
die geſammte Nnterrichts-Verwalkung 
in Preußen. 
Heraus8gegeben in dem Miniſterium der geiſtlichen, Unterrichts = und 
Medizinal-Angelegenheiten. 
 
 
N 12, Berlin, den 1. Dezember 1891. 
 
 
A. Sehörden und Beamte. 
170) Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten 
aus dem Bereiche des Miniſteriums der geiſtlichen, 
Unterricht58- und Medizinal- Angelegenheiten. 
„(ACentr. Bl... jür 18941. .S. 322) 0 m 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c 
verordnen auf Grund der 88. 3, 7, 8 und 14 des Geſetzes, be= 
treffend die Kautionen der Staat5beamten, vom 25. März 1873 
-- G. S. S. 125 -- was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Den zur Kautionsleiſtung verpflichteten Beamtenklaſſen aus 
dem Bereiche des Miniſteriums der geiſtlichen, Unterrichts8- und 
Medizmal-Angelegenheiten treten hinzu: 
- "Der Inſpektions-Aſſiſtent bei den kliniſchen Anſtalten ver 
Unwerßfität BreSlau und der Inſpektions8-Aſſiſtent bei der Jrren- 
und Nervenklinik der Unwerſität Halle. Die Höhe der von den 
Inhabern dieſer Stellen zu leiſtenden Amtskautionen wird auf je 
Eintaujendac<hthundert Mark feſtgeſehkt. Im übrigen finden die 
Lorſchriften der Verordnung vom 10. Juli 1874, betreffend die 
Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Staatsmin teriums 
und des Finanzminiſieriums - GG. S. S. 260 -- Anwendung. 
Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und bei- 
gedructem Königlichen Inſiegel. Gegeben Neues Palais, den 
2. November 1891. 
 
 
 
 
Wilhelm R. 
Miquel. Graf von Zedliß. 
1891. | 48
	        
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