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Centralblatt
für
die geſammte Nnterrichts-Verwalkung
in Preußen.
Heraus8gegeben in dem Miniſterium der geiſtlichen, Unterrichts = und
Medizinal-Angelegenheiten.
N 12, Berlin, den 1. Dezember 1891.
A. Sehörden und Beamte.
170) Verordnung, betreffend die Kautionen der Beamten
aus dem Bereiche des Miniſteriums der geiſtlichen,
Unterricht58- und Medizinal- Angelegenheiten.
„(ACentr. Bl... jür 18941. .S. 322) 0 m
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c
verordnen auf Grund der 88. 3, 7, 8 und 14 des Geſetzes, be=
treffend die Kautionen der Staat5beamten, vom 25. März 1873
-- G. S. S. 125 -- was folgt:
Einziger Paragraph.
Den zur Kautionsleiſtung verpflichteten Beamtenklaſſen aus
dem Bereiche des Miniſteriums der geiſtlichen, Unterrichts8- und
Medizmal-Angelegenheiten treten hinzu:
- "Der Inſpektions-Aſſiſtent bei den kliniſchen Anſtalten ver
Unwerßfität BreSlau und der Inſpektions8-Aſſiſtent bei der Jrren-
und Nervenklinik der Unwerſität Halle. Die Höhe der von den
Inhabern dieſer Stellen zu leiſtenden Amtskautionen wird auf je
Eintaujendac<hthundert Mark feſtgeſehkt. Im übrigen finden die
Lorſchriften der Verordnung vom 10. Juli 1874, betreffend die
Kautionen der Beamten aus dem Bereiche des Staatsmin teriums
und des Finanzminiſieriums - GG. S. S. 260 -- Anwendung.
Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unterſchrift und bei-
gedructem Königlichen Inſiegel. Gegeben Neues Palais, den
2. November 1891.
Wilhelm R.
Miquel. Graf von Zedliß.
1891. | 48