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her im Allgemeinen auch für Bauten, zu denen ein Allerhö<ſtes
Gnadengeſchenk von über 5000 M. bewilligt worden iſt, maß=
gebend ſein.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten wird es ſich aber em-
pfehlen, in jedem einzelnen Falle eine den Verhältniſſen des=
jelben entſprechende Vereinbarung mit den kirchlichen Gemeinde-
körperſchaften zu treffen, durch welche eine ſachgemäße Bauau3-
führung geſichert wird.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
Im Auftrage: Bartſch.
An
die Königliche Regierung zu N.
G. III. 5472.
173) Verſiherung der vom Staate beſchäftigten ver-
ſiherungspflichtigen Perſonen in einer höheren Lohn-
flaſſe als der geſeßzlich vorgeſ<riebenen.
(Centr. Bl. für 1891 S. 382.)
Berlin, den 3. Oktober 1891.
Zur Beſeitigung von Zweifeln, welche ſim bei der Aus-
führung de8 Geſegzes, betreffend die Invaliditäts- und Alter5-
verſiherung vom 22. Juni 1889 (R. G. Bl. S. 97), ergeben
haben, mache ich darauf aufmerkſam, daß es keinem Bedenken
unterliegt, die vom Staate beſchäftigten verſicherungspflichtigen
PBerſonen in geeigneten Fällen mit deren Zuſtimmung in einer
höheren Lohnklaſſe, als der geſetzlich vorgeſchriebenen, höchſtens
aber in derjenigen Lohnklaſſe zu verſichern, in welche der
durc<hſchnittlihe thatfächliche Jahres - Arbeitsverdienſt des Ver-
ſicherten entfällt.
In den Kaſſenanweiſungen ſind derartige Höherverſicherungen
als folc<e beſonders zu bezeichnen.
Die nachgeordneten Behörden des diesſeitigen Reſſorts ver-
anlaſſe ich, hiernac< in Zukunft zu verfahren.
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
In Vertretung: von Weyrauch.
An
die nachgeordneten Behörden des diesſeitigen
Reſſorts.
G. IH. 2480.