1.
Veber Warteſchulen oder Kinder -Bewahrungs-Anſtalten.
ie ſeit Kurzem in Engländ und mehreren deutſchen Ländern
durch Privatvereine gegründeten Warteſchulen *) oder Kinder-
Bewahrüngs-Anſtalten, deren hier in Berlin am Schluß des Jah-
res 1836 nicht weniger als 18 mit beinahe 1200 Kindern be-
ſtanden , eine Zahl, welche ſich im Laufe dieſes Jahres auf 21
mit beinahe 1400 Kindern vermehrt hat, gehören unſtreitig zu
den erfreulichſten Erſcheinungen, welche in der neueſten Zeit
aus dem Streben nach einer verbeſſerten Erziehung hervorge-
gangen ſind. Es handelt ſich in dieſen Anſtalten ni<t um ein
Schulweſen, wie das Lancäſterſche in England und anderen
Staaten Europas, das dem Armen von menſchlicßer Bildung
SEKIWebeE AIS
*) Sogenannte Warteſchulen haben hier ſchon ſeit vielen Jah-
ren beſtanden, da es gewöhnlich war, den Wittwen der Paroc<ial-
Schullehrer die Anlegung einer Schule für ſolhe Kinder, welche
das ſchülpflichtige Alter no< nicht erreicht haben, als eine Ver-
günſtigung zu geſtatten. Die Zahl dieſer Schulen war indeß nie-
mals groß, die Zahl der Schüler und Schülerinnen meiſt ſehr
unbedeutend, und die ganze Einrichtung der Warteſchulen von der
Verfaſſung der hier in Nede ſtehenden Anſtalten ſehr verſchieden.
Das in den Warteſchuſen übliche Schulgeld machte den Beſuch
derſelben für die Kinder der Aermeren unmöglich; die Kinderbe-
wahrungs-Anſtalten gewähren Aufſicht und Unterweiſung als eine
Wohlthat unentgeltlih. Es iſt auch nur als Ausnahme anzuſe-
hen, wenn Kinder bemittelter Aeltern aufgenommen werden. Je-
denfalls müſſen ſie überall zurüFſtehen , wenn um ihretwillen ei-
nem Kinde ärmerer Aeltern die Aufnahme verſagt werden müßte.
Wünſchenswerth bleibt es, daß die Benennung Warteſchu-
len auf die hier in Rede ſtehenden Anſtalten übertragen werde,
um die ſchwerfällige Benennung Kinder-Bewahrungs-An-
ſtalten zu umgehen.
(17* )