Full text: Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)

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nur gerade ſo viel möchte zukommen laſſen, als etwa erforder- 
lic ſcheint, die Roheit der ärmeren Volksklaſſen zu zügeln und 
ſie zu Dienſtleiſtungen geſchifter zu machen, ſondern um eine 
Veranſtaltung, deren ZweF es iſt, die Jugend aus den ärme- 
ren Ständen vor allem Schaden Leibes und der Seele zu he- 
wahren, ihr eine heitere Kindheit zu bereiten und zugleich den 
Aeltern, deren Gewerbe keine fortwährende Beaufſichtigung ih- 
rer Kinder geſtattet, einen Theil ihrer Sorgen zu erleichtern. 
Die Verfolgung eines ſolhen Zwe&es kann nur hervorgehen 
aus einer uneigennüßigen Theilnahme der höhern Stände an 
dem Schiſale der niedern und aus dem aufrichtigen Verlan- 
gen, das Loos der niedern Stände dauernd und gründlich zu 
verbeſſern. Was ſich dabei von menſchlichen weniger reinen Ab- 
ſihten irgendwo eingemiſ<t haben möchte, kann billigerweiſe 
gar nicht in Anſc<lag kommen. Schon von dieſer Seite her 
iſt das Aufblühen und wachſende Gedeihen dieſer Anſtalten erx- 
freulich, und ich weiß auch nichts Größeres zur Empfehlung der- 
ſelben zu ſagen, als eben dieſes, daß ſie ein Zeichen einer noh 
immer wirkſamen Liebe ſind, und darum auc) wiederum Liebe 
erzeugen müſſen. Aber auch die äußeren Wirkungen, welche 
von dieſen Anſtalten erwartet werden können, ſind in allen Be- 
ziehungen ſo erfreulich, daß es wohl der Mühe werth, und, um 
mancher befangenen oder do< nur halbwahren Ürtheile willen, 
ſogar nothwendig ſcheint, gerade hei dieſem Gegenſtande länger 
zu verweilen. 
Aus den Mittheilungen, welche nac< einer ſeit zehn Jah- 
ren beſtehenden Einrihtung den Schulbehörden über die Bes- 
ſtrafung jugendlicher Verbrecher gemacht werden, und aus den 
Erfahrungen, zu welchen theils die hieſige Anſtalt für ſittlich 
verwahrloſete Kinder, theils die Schule in dem hieſigen Arbeits- 
hauſe Gelegenheit giebt, ſtellt es ſich auf das Veſtimmteſte her- 
aus, daß verſäumter Schulunterricht und die daraus entſtandene 
Verwahrloſung in den meiſten Fällen die erſte Veranlaſſung aller 
von jungen Perſonen begangenen Verbrechen iſt. Nun ſind 
zwar die ſtädtiſchen Behörden mit einem höchſt ac<htungswerthen
	        
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