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vorſchriftsmäßigen Konferenzen und die Gymmnaſial- Direktoren in
ihren. außerordentlihen Zuſammenkünften immer von neuem auf's
Ernſtlichſte beſchäftigt, und in den einzelnen Provinzen der Kö-
niglichen Staaten zwedienliche Anordnungen hervorgerufen - hat,
damit die körperlihe und geiſtige Geſundheit und Kräftigkeit der
Jugend , ſo weit die Gymnaſien auf dieſelben einwirken können,
niht nur nicht gefährdet, ſondern vielmehr auf jede thunliche Weiſe
erhalten und gefördert werde.
In mehreren Verfügungen und namentlich in der ausführ-
lihen Cirkular-Verfügung vom 2Iten März 1829 hat das Mini-
ſterium dieſen ho<hwichtigen Gegenſtand den Königlichen Provin-
zial-Schul-Kollegien zur ſorgfältigſten Berü&ſichtigung von neuem
dringend empfohlen, vor jeder Kebertreibung nachdrüGglichſt ge-
warnt, und ſich auf's Entſchiedenſte dahin ausgeſprocßzen, daß zwar
den Schülern in den Gymnaſien die Beſchwerden, Mühſeligkeiten
und Aufopferungen, welche die unvermeidliche Bedingung eines
der Wiſſenſchaft und dem Dienſte des Staats und der Kirche ge-
widmeten Lebens ſind, mittelſt einer ſtätig und naturgemäß ſich
entwi&elnden Bildung vergegenwärtigt, ſie früh an den Ernſt ih-
res Berufs gewöhnt und zum muthigen Vollhringen der mit dem-
ſelben verbundenen Arbeiten geſtählt, aber alle überſpannte und
dem jedesmaligen Standpunkte ihrer Kraft nicht gehörig angepaßte
Forderungen durchaus vermieden werden ſollen.
Wenn auch hiernac<m mit Grund anzunehmen iſt, daß bei ei-
ner umſichtigen und gewiſſenhaften Ausführung der in Bezug auf
die Gymnaſien bereits erlaſſenen geſeßlihen Vorſchriften, die gei-
ſtige und körperliche Geſundheit der Jugend nicht gefährdet, viel-
mehr durc< den Ernſt des Unterrichts und die Strenge der Zucht,
wie ſie in den Gymnaſien herrſchen, ſelbſt gegen die verderblichen
Einflüſſe der oft verkehrten häuslihen Erziehung und der mate-
riellen Richtungen der Zeit erfolgreich geſchüßt wird: ſo glaubt
das Miniſterium denno< die erfreuliche Aufmerkſamkeit und le-
hendige Theilnahme, welche der oben gedachte Aufſaß des 2c. Lo-
rinſer in den verſchiedenſten Kreiſen der Geſellſchaft gefunden
hat, nicht unzweideutiger ehren zu können; als indem daſſelbe we-